ihr Hund ist herzlich willkommen bei uns in der Waldpension Jägerstüberl, jedoch möchten wir auf unsere Hunde-Hausordnung hinweisen.
Wir nehmen ausschließlich wohlerzogene, gepflegte und stubenreine Hunde mit freundlichem Wesen bei uns auf. Unter Rücksichtnahme auf unsere anderen Gäste ist unkontrolliertes Bellen nicht erwünscht.
Bitte nur 1 Hund pro Zimmer!
Mitgebrachte Hunde müssen eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben. Der Besitzer haftet für alle Schäden, die der Hund bei anderen Gästen oder aber im Hotelbereich, bzw. an den Hoteleinrichtungen, verursacht.
Sollte der Hund beim Frühstück oder Abendessen alleine im Zimmer sein, bringen Sie bitte das Schild „Bitte nicht Stören“ an und geben an der Rezeption Bescheid. Unser Reinigungspersonal wird in dieser Zeit das Zimmer nicht reinigen.
Unsere Hotelbetten sind für Hunde absolut tabu. Unser Reinigungspersonal ist angewiesen, Hunde welche sich in den Betten befinden, zu melden.
Sollten Sie noch ein Hundetuch benötigen, geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Das verschmutzte Hundetuch gehört nicht in die tägliche Schmutzwäsche von Ihnen.
Ansonsten bitten wir Sie das Hotel nicht ohne Ihren Hund zu verlassen.
Hunde sind im Frühstücksbereich nicht gestattet.
Gerne können Sie mit ihrem Hund mittags od. abends in unserem à la carte Restaurant oder auch im Biergarten speisen.
Bitte achten Sie darauf das andere Gäste nicht belästigt werden und vor allem das die Laufwege des Personals frei bleiben.
Das Lösen des Hundes innerhalb der Hotelanlage ist nicht gestattet. Bitte achten Sie auch hier darauf, den Kot auf dem Hotelgelände wieder mitzunehmen.
Wir empfehlen Ihnen Ihren Hund im Wald an der Leine zu halten.
Für Hunde bis 15 kg werden € 5,00/pro Nacht ohne Futter berechnet.
Für Hunde ab 15 kg werden € 15,00/pro Nacht ohne Futter berechnet.
Sollte ihr Zimmer durch ihren Hund überdurchschnittlich stark verschmutzt sein, so stellen wir eine einmalige, zusätzliche Pauschale für die Endreinigung in Rechnung.
Sollte das Zimmer aufgrund von Gerüchen oder Schäden oder Reinigungsarbeiten nicht sofort wieder weitervermietet werden können, müssen wir diese Kosten ebenfalls in Rechnung stellen.